Auskunftsersuchen nach DSGVO, Art 6, Abs. 1f
Auf Nachfrage zu einem Auskunftsersuchen bei einem Adresshändler zur rechtmäßigen Verarbeitung und Darlegung der Interessensabwägung nach Art 6, Abs. 1f "Berechtigtes Interesse" habe ich folgende Antwort erhalten und weiß nicht was ich davon halten soll: 1/3