"Der Erwägungsgrund 47 DSGVO kann durch aufgeführten Umstände zur Beurteilung herangezogen werden. ErwG 47 S. 7 gibt explizit vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden kann. 2/3