Folgenden Passus habe ich hier (https://www.datenschutzstelle.li/datenschutz/themen-z/berechtigtes-interesse-gem-art-6-abs-1-bst-f-dsgvo) gefunden: Falls die Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO (berechtigtes Interesse) angewandt werden soll, muss abgeklärt werden, ob das in Betracht gezogene Interesse als „berechtigt“ oder als „nicht berechtigt“ einzustufen ist. ....
c) es muss ein tatsächliches und gegenwärtig vorliegendes Interesse darstellen (d.h. es darf nicht spekulativ sein).